In Wien ist es gemäß dem Wiener Luftreinhaltegesetz vorgeschrieben, dass alle Feuerstätten regelmäßig einer Abgaskontrolle unterzogen werden.
Gasthermen mit einer Leistung von bis zu 26 kW müssen alle vier Jahre überprüft werden, während Geräte mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle zwei Jahre einer solchen Kontrolle unterliegen. Diese Abgasmessungen dürfen ausschließlich von durch die Stadt Wien autorisierten Fachkräften, wie etwa Schornsteinfegern oder Installateuren mit entsprechender Qualifikation und Genehmigung, durchgeführt werden.
Im Rahmen der Messung wird sichergestellt, dass sowohl die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllt als auch die Grenzwerte für Emissionen wie Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß eingehalten werden.
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Stemmarbeiten nicht notwendig
Abdichtung innerhalb weniger Stunden
Kostengünstiger als Erneuerung